Die Schulpflegschaft
– die Vertretung aller Eltern
Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden nehmen an der Sitzung der Schulpflegschaft teil, die in der Regel einmal im Schuljahr tagt. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Sie ist deshalb ein gutes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Informationen der Schulleitung können hier über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden an alle Eltern weitergegeben werden.
Entscheidungen, die in der Schulkonferenz – dem obersten Mitwirkungsgremium der Schule zu treffen sind,
werden hier zuvor besprochen und beraten. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.
Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter sowie die Elternvertretung für die Schulkonferenz. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft ist mit der Wahl automatisch Mitglied der Schulkonferenz. Ähnlich wie bei der
Klassenpflegschaft lädt die oder der Schulpflegschaftsvorsitzende zu den Sitzungen der Schulpflegschaft ein und setzt die Tagesordnung fest.
aus: „Das ABC der Elternmitwirkung“