Die Grafik zeigt verschiedene Elternbeteiligungen in Schule, z. B. Hilfen beim Sport, Kuchen für verschiedene Anlässe usw.©QUA-LiS NRW

 

 

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Die Klassenpflegschaft –
das Fundament der Mitbestimmung

Mindestens einmal im Schuljahr werden die Eltern zur Klassenpflegschaftssitzung eingeladen. Hier bekommen sie wichtige Informationen über Unterrichtsinhalte und Lernmittel sowie über alles, was die Klasse ihres Kindes betrifft. Für Eltern ist die Klassenpflegschaftssitzung eine gute Möglichkeit abzusprechen, in welchen Bereichen in der Schule sie sich engagieren können, zum Beispiel bei der Planung und Organisation von Klassenfahrten oder bei Klassen- und Schulfesten.Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer nimmt an der Klassenpflegschaftssitzung teil. Alle anderen Lehrerinnen und Lehrer, die in der Klasse
unterrichten, können ebenfalls zu der Sitzung eingeladen werden – soweit es zur Beratung und Information der Eltern erforderlich ist. Bei der ersten Sitzung der Klassenpflegschaft wählen die Eltern eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter. Beide nehmen über ihre Aufgaben in der Klassenpflegschaft hinaus mit
beratender Stimme an der Klassenkonferenz teil. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende vertritt die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft.

aus: „ABC der Elternmitwirkung“

 

In den Klassen wurden folgende Klassenpflegschaftsvorsitzende gewählt:

1a

J. Feichtner

D. Koch

 

1b

N. Minninger

M. Fronhoffs

 

2a

C. Klein

J. Heukamp

 

2b

V. Voigt-Boller

A. Bock

 

3a

S. Doogs

S. Engelhardt

 

3b

K. Rahm

N. Clemens

 

4a

T. Schöpkewitz

J. Euteneuer

 

4b

B. Aker

A. Grevelding

 

 

 

 

 

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